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Satzungsänderung: wieso, weshalb, warum
Auf unserer kommenden Mitgliederversammlung (24. Januar) steht eine wichtige Entscheidung an: Wir möchten unsere Satzung aktualisieren und fit für die Zukunft machen. Einige fleißige Solawistas haben dazu in den letzten Monaten ihre Köpfe zusammengesteckt.
Was wir euch hier präsentieren ist vorläufig und kann sich in Details noch ändern. Wir wollen aber transparent sein und euch frühestmöglich informieren, was wir vorhaben.
Fragen, Anregungen oder Feedback? Schreibt uns gerne an beirat@solawi-vierlande.de!

Die Änderungen verfolgen folgende Ziele:
1. Stabilisierung der Mitgliederzahl
- Unbefristete Mitgliedschaft und Auto-Verlängerung der Ernteanteile verhindert automatische Austritte
- 3-Monats-Kündigungsfrist verhindert Kündigungen im Winter
2. Unkomplizierte Aufnahme
- Digitale Aufnahme möglich
- Keine Bindung an Bietrunde
3. Flexibilität für Fördermitglieder
- Möglichkeit, Stimmrecht zu erlangen ohne Ernteanteil
4. Schlanke Satzung
- Details in Beitragsordnung und Vereinsordnung ausgelagert
- Einfachere Änderbarkeit ohne Satzungsänderung
Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:
😉Was sich ändert:
1. Entkoppelung Mitgliedschaft ↔ Ernteanteil
- Ordentliche Mitgliedschaft erfordert keinen Ernteanteil mehr
- Fördermitglieder können nun ordentliche Mitglieder werden und Stimmrecht erhalten
2. Unbefristete Mitgliedschaft
- Mitgliedschaft endet nicht mehr automatisch nach Gartenjahr
- 3-Monats-Kündigungsfrist zum Monatsende
3. Separater Mitgliedsbeitrag
- Ordentliche Mitglieder zahlen nun einen Mitgliedsbeitrag (unabhängig von Ernteanteil)
- Einführung eines geringen Mitgliedsbeitrages von 5€/Monat (geregelt in Anlage der Beitragsordnung)
4. Ernteanteile: Neue Flexibilität und klare Trennung
- Ernteanteile sind nun unabhängiger von der Mitgliedschaft – sie können separat gezeichnet und gekündigt werden
- Zusammenspiel mit Mitgliedschaft: Ein Ernteanteil kann von jedem ordentlichen Mitglied gezeichnet werden, ist aber nicht mehr Voraussetzung für die Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft bleibt bestehen, auch wenn der Ernteanteil gekündigt wird. Umgekehrt kann ein Ernteanteil auch dann gekündigt werden, wenn die Mitgliedschaft weiterhin besteht.
- Separate Kündigung: Ernteanteile können mit 3 Monaten Frist separat gekündigt werden (unabhängig von der Mitgliedschaft)
- Flexible Beendigung: Durch Stellung eines Ersatzmitgliedes kann ein Ernteanteil zum Monatsende gekündigt werden (geregelt in Beitragsordnung)
- Automatische Verlängerung: Ernteanteile verlängern sich automatisch zum neuen Gartenjahr (01.03.), sofern nicht gekündigt. Auf der Bietrunde kann man wie gewohnt bieten. Bietet man nicht mit, zahlt man das ermittelte Durchnittsgebot.
- Anteilige Erstattung: Bei Kündigung eines Ernteanteils erfolgt eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Beträge
- Regelung in Beitragsordnung: Alle Details zu Ernteanteilen sind nun in der Beitragsordnung geregelt, die einfacher geändert werden kann
5. Auslagerung in Beitragsordnung
- Details zu Bietrunde, Ernteanteilen und Beiträgen in separatem Dokument
- Einfachere Änderbarkeit durch Vorstand (2/3-Mehrheit aller Vorstandsmitglieder)
6. Flexiblere Aufnahme
- Aufnahme nicht mehr zwingend auf Bietrunde
- Digitale Aufnahme in Textform möglich
😌 Was gleich bleibt:
- Fördermitglieder können weiterhin Fördermitglieder bleiben
- Bietrunde funktioniert grundsätzlich gleich (anonyme Gebote, Richtwert, etc.)
- Zahlungsmodalitäten (jährlich/halbjährlich/vierteljährlich/monatlich)
- Alle weiteren Aspekte der Satzung (z.B. Grundsätze der Gemeinnützigkeit, Vorstand, Mitgliederversammlung)
Details findet ihr zusätzlich im Blog. |